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Fossilien-Sammeln, Dokumentieren, Erforschen, Schützen und Bewahren!

Paläontologische Objekte – die fossilen Überreste pflanzlichen und tierischen Lebens aus erdgeschichtlichen Zeiten – genießen in Nordrhein-Westfalen gesetzlichen Schutz. Seit 1980 ermöglicht das Denkmalschutzgesetz von Nordrhein-Westfalen (DSchG NRW), Fossilien als Bodendenkmäler zu schützen. Seit dieser Zeit nimmt der Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) die Aufgabe der Bodendenkmalpflege für Westfalen-Lippe wahr.

Die Aufgabe der paläontologischen Denkmalpflege wurde dem LWL-Museum für Naturkunde in Münster übertragen. Die Mitarbeiter konnten so seit 1980 wissenschaftlich und auch kulturell bedeutende und einzigartige Fossilien vor ihrer Zerstörung bewahren. Dazu gehören seltene Funde wie die exzellent erhaltenen Skelette von triassischen und jurassischen Schwimmsauriern, die internationale wissenschaftliche Bedeutung haben, die weltberühmten Großfluginsekten aus dem Oberkarbon von Hagen-Vorhalle oder die Erstnachweise von Südelefanten für Westfalen.